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Wenn Ihr Kind krank wird …

Was muss ich tun, wenn mein Kind erkrankt ist?

An der IGS Brake gelten dazu folgende Regelungen hin, die zu beachten sind, falls Ihr Kind aus Krankheitsgründen einmal nicht zur Schule kommen kann:

  1. Informieren Sie die Schule so früh wie möglich, aber spätestens noch im Laufe des Vormittags telefonisch über die Erkrankung Ihres Kindes.
  2. Nach Rückkehr Ihres Kindes in die Schule muss eine schriftliche Entschuldigung spätestens am zweiten Tage mitgebracht werden. Wird eine Entschuldigung erst später abgegeben, gilt das Fernbleiben in der Regel als „unentschuldigtes Fehlen“ und kann Konsequenzen, z.B. eine Zeugnisbemerkung, nach sich ziehen.
  3. Eine Entschuldigung muss auch dann vorgelegt werden, wenn nur eine oder mehrere Stunden versäumt wurden. Dabei lässt sich eine Verspätung nur dann entschuldigen, wenn Gründe vorliegen, die nicht die Schülerin/der Schüler und die Eltern zu verantworten haben. (z.B. Busverspätung, Krankheit, aber nicht Verschlafen!)
  4. Eine Entschuldigung muss von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben sein, nach der Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen Schülerinnen und Schüler selbst unterschreiben.
  5. Der Schulleiter kann den Nachweis der Erkrankung durch ein ärztliches Zeugnis verlangen. Dies erfolgt z.B. dann, wenn begründete Zweifel am Wahrheitsgehalt von Entschuldigungen aufgetreten sind.
  6. Eine Entschuldigung kann nur in Krankheitsfällen vorgelegt werden. Liegen andere Gründe für ein Unterrichtsversäumnis vor (z.B. auswärtige Familienfeier, Vereinsfreizeit, Urlaub der Eltern), muss rechtzeitig vorher eine Beurlaubung bei der Schulleitung beantragt werden.
  7. Für den Sportunterricht gilt, dass nur die den Sport erteilende Lehrkraft (bis zu einem Monat) oder der Schulleiter (über einen Monat hinaus) eine Schülerin/einen Schüler vom Sportunterricht befreien kann. Dafür kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangt werden.

 

 

 

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