Das Konzept kann auch heruntergeladen werden: Unser Hygienekonzept
Hygienekonzept der IGS Brake (Stand: 21.04.2022)
1. Allgemeines
Das Hygienekonzept der IGS Brake gibt konkrete und verpflichtende Handlungsanweisungen für die Umsetzung im Schulalltag und gilt für alle an Schule Beteiligten.
Grundlage dieses Hygienekonzeptes ist der vom Niedersächsischen Landesgesundheitsamt vorgegebene Schulhygieneplan 2022. Dieser basiert auf der Grundlage des §36 Infektionsschutzgesetz.
Das Hygienekonzept ist Bestandteil der Schulordnung der IGS Brake.
2. Grundlegende Hygieneregeln
Die folgenden Hygieneregeln sind sowohl von Lehrkräften, dem sonstigen Schulpersonal und den Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern und schulfremden Personen zwingend zu beachten.
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Händewaschen:
Z. B. nach dem Husten oder Niesen; nach der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel; nach erstmaligem Betreten des Schulgebäudes; vor dem Essen; nach dem Toilettengang. |
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Abstandsgebot:
Ein Abstand von 1,5 – 2m zu anderen Personen sollte eingehalten werden. |
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Husten- und Niesetikette:
Husten und Niesen in die Armbeuge oder ein Taschentuch gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen. |
3. Testungen
Ab dem 02. Mai 2022 entfällt die Testpflicht. Corona-Tests können aber bis Ende Mai dreimal pro Woche und ab Juni zweimal pro Woche freiwillig durchgeführt werden. Wer sich freiwillig testen möchte, meldet sich frühzeitig beim Klassenlehrerteam und erhält dann die Tests kostenlos von der Schule.
4. Schulbeginn / Ankunft
4.1. Aufenthalt vor Unterrichtsbeginn
Die Schülerinnen und Schüler begeben sich nach dem Eintreffen vor der Schule auf kürzestem Wege auf die für ihren Jahrgang zugewiesenen Pausenhöfe (siehe 4.2). Beim ersten Klingeln gehen die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte zu den Klassenräumen.
4.2. Zuweisungen der Schulhöfe zu den einzelnen Jahrgängen
Die Zuweisung einzelner Schulhöfe bleibt erhalten.
Jahrgang 6 + 10: Süd (Basketball Feld)
Jahrgang 5 + 9: West (Klettergarten)
Jahrgang 7 + 8: Nord (Streetball Feld)
4.3. Regelungen bei schlechtem Wetter
Die Schülerinnen und Schüler begeben sich nach dem Eintreffen vor der Schule auf kürzestem Wege zum Klassenraum. Die auf den Pausenhöfen zur Aufsicht eingeteilten Lehrkräfte nehmen ihre Aufsicht im Flurbereich des jeweils zugeordneten Jahrgangs wahr.
4.4. Klassenbücher
Das Klassenbuch wird zur 1. Stunde von der dann unterrichtenden Lehrkraft mitgenommen.
Zum Ende des Unterrichtstages bringt die zuletzt unterrichtende Lehrkraft das Klassenbuch wieder zurück in den Verwaltungsbereich.
5. Während des Schultages
5.1. Verhalten im Klassenraum
Es wird darum gebeten, während des Unterrichts die Masken freiwillig zu tragen, insbesondere beim Verlassen des Sitzplatzes.
5.1.1. Lüftung
Der Unterrichtsraum wird weiterhin nach der Regel „20 – 5 – 20“ stoßgelüftet. Dazu werden die Fenster komplett geöffnet und möglichst auch die Klassenraumtür, um den Luftaustausch zu beschleunigen.
5.1.2. Feste Sitzplätze
Alle Schülerinnen und Schüler bekommen einen festen Sitzplatz zugewiesen, der vom jeweiligen Schüler/von der jeweiligen Schülerin einzuhalten ist.
5.1.3. Arbeitsmaterialien
Alle Schülerinnen und Schüler müssen ihr eigenes Arbeitsmaterial mit zur Schule bringen.
5.2. Toilettennutzung
Die Toiletten sind während der Pause aufzusuchen und ausschließlich gemäß ihrer Bestimmung zu nutzen. Toiletten sind keine Aufenthaltsräume!
Die Toiletten im Erdgeschoss dürfen von höchstens 5 Schülerinnen/Schülern, die Toiletten im Obergeschoss von höchstens 3 Schülerinnen/Schülern gleichzeitig betreten werden.
Toilettengänge während des Unterrichts sind im Ausnahmefall und einzeln gestattet.
Die Zuweisung einzelner Toiletten zu den Jahrgängen bleibt ebenfalls erhalten.
6. Pausenregelungen
6.1. Verhalten in der Pause
In den Pausen verlassen alle Schülerinnen und Schüler das Schulgebäude (Ausnahme: schlechte Wetterlage). Die Schülerinnen und Schüler halten sich in den zugewiesenen Pausenhofbereichen auf. Der Aufenthalt im Verwaltungsbereich und im Bereich vor dem Lehrerzimmer ist untersagt. Das Sekretariat darf ausschließlich zur Regelung von Schülerangelegenheiten aufgesucht werden, insbesondere die Einhaltung des Abstandsgebots ist dabei unbedingt zu beachten.
6.2. Pausenbereiche
6.2.1. Gute Wetterlage
Die Schülerinnen und Schüler begeben sich zu Pausenbeginn auf kürzestem Wege auf den ihrem Jahrgang zugewiesenen Pausenhof. Beim ersten Klingeln gehen die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte zu den Klassenräumen.
Jahrgang 6 + 10: Süd (Basketball Feld)
Jahrgang 5 + 9: West (Klettergarten)
Jahrgang 7 + 8: Nord (Streetball Feld)
6.2.2. Schlechte Wetterlage
Es erfolgt die Durchsage „Regenpause“. Die Schülerinnen und Schüler bleiben dann im Klassenraum. Während der Regenpause ist Rennen, Toben, usw. nicht gestattet. Die auf den Pausenhöfen zur Aufsicht eingeteilten Lehrkräfte nehmen ihre Aufsicht im Flurbereich des jeweils zugeordneten Jahrgangs wahr.
6.3. Verpflegung
6.3.1. Kiosk
Die Kioske bleiben bis auf Weiteres geschlossen. Die Pausenverpflegung muss von zu Hause mitgebracht werden.
6.3.2. Mittagsverpflegung/Mensa
Die Mensa bietet bis auf Weiteres eine Mittagsverpflegung an. Änderungen aufgrund einer sich verschlechternden Infektionslage sind nicht ausgeschlossen und werden auf den bekannten Wegen kommuniziert.
Beim Betreten des Mensabereichs sind die Hände zu desinfizieren. Das Handdesinfektionsmittel wird von der Schule bereitgestellt. Wird in der Warteschlange freiwillig keine Maske getragen, ist ein Mindestabstand von 1,5 m zwingend einzuhalten. Ein Verstoß gegen diese Regelung führt zu einem Ausschluss von der Mittagsverpflegung. Ggf. angefallene Kosten müssen von den Erziehungsberechtigten getragen werden. Nach der Essensausgabe ist unverzüglich der für den jeweiligen Jahrgang zugewiesene Bereich aufzusuchen. Die Essbereiche sind entsprechend gekennzeichnet. Bei der Essenseinnahme ist auf entsprechende Abstände zu achten. Die vorgegebenen Sitzplätze sind einzuhalten, Stühle dürfen nicht verschoben werden. Beim Verlassen der Mensa ist ebenfalls auf das Einhalten des Mindestabstands von 1,5 m zu achten, wenn nicht freiwillig eine Maske getragen wird.
7. Nach Schulschluss
7.1. Wege aus dem Gebäude
Die Schülerinnen und Schüler verlassen das Schulgebäude und das Schulgelände inklusive des Fahrradbunkers auf direktem Weg.
7.2. Nutzung des Fahrradbunkers
Der Fahrradbunker steht nur den Schülerinnen und Schülern des 5. Jahrgangs zur Verfügung. Alle anderen Schülerinnen und Schüler müssen den Fahrradunterstand benutzen. Im Fahrradbunker ist der Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten, wenn keine Maske getragen wird.
7.3. Verhalten an der Bushaltestelle und im Bus
In den Bussen muss weiterhin eine FFP2 Maske getragen werden. An den Bushaltestellen ist der Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten, wenn keine Maske getragen wird.
8. Verhalten im Krankheitsfall
8.1. Allgemeines
Im Krankheitsfall muss das Kind im Sekretariat vor Unterrichtsbeginn telefonisch krankheitsbedingt abgemeldet werden. Spätestens am Tag der Rückkehr in die Schule ist darüber hinaus eine schriftliche Entschuldigung abzugeben.
8.2. Verhalten bei freiwilligen Testungen
Fällt der Selbsttest positiv aus, muss das Ergebnis mit Hilfe eines PCR-Tests beim Arzt oder einer Apotheke überprüft werden. Ist auch dieses Testergebnis positiv, kann sich die Schülerin oder der Schüler frühestens nach 5 Tagen und, wenn sie oder er symptomfrei ist, erneut selbsttesten. Fällt dieser Test negativ aus, darf die Schule wieder besucht werden. Fällt er erneut positiv aus, muss man sich am nächsten Tag nochmals testen. Man darf erst wieder an dem Tag zur Schule, an dem der Selbsttest negativ ausfällt.
8.3. Ohne freiwilliges Testen
Abhängig von der Symptomschwere werden folgende Fälle unterschieden:
8.3.1. Geringfügige Krankheitssymptome
Bei einem „banalen“ Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens (z. B. nur Schnupfen, leichter Husten – aber keine erhöhte Temperatur oder gar Fieber!) kann die Schule besucht werden. Dies gilt auch bei Vorerkrankungen (z. B. Heuschnupfen, Pollenallergie).
8.3.2. Schwerwiegendere Krankheitssymptome
Bei schwererer Symptomatik, zum Beispiel mit Fieber oder akutem, unerwartet aufgetretenem Infekt (insb. der Atemwege), mit deutlicher Beeinträchtigung des Wohlbefindens oder anhaltendem starken Husten, der nicht durch eine Vorerkrankung erklärbar ist, kann die Schule nicht besucht werden. Es sollte ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Die Ärztin oder der Arzt wird dann entscheiden, ob ggf. auch eine Testung auf SARS-CoV-2 durchgeführt werden soll und welche Aspekte für die Wiederzulassung zum Schulbesuch zu beachten sind.
9. Krankenzimmer
Das Krankenzimmer dient nur zur Isolation von möglichen Corona-Infizierten und ggf. deren Geschwister.
10. Aufsichten
Der pünktlichen und zuverlässigen Wahrnehmung der Aufsichten kommt weiterhin, auch mit Blick auf das Hygienekonzept, besondere Bedeutung zu. Daher müssen die Lehrkräfte besonders sorgfältig auf die pünktliche und zuverlässige Wahrnehmung ihrer Aufsichten achten.
11. Vertretungsunterricht
Der pünktlichen und zuverlässigen Wahrnehmung des Vertretungsunterrichts kommt weiterhin, auch mit Blick auf das Hygienekonzept, besondere Bedeutung zu. Daher müssen die Lehrkräfte besonders sorgfältig auf die pünktliche und zuverlässige Wahrnehmung des Vertretungsunterrichts achten.
Die Lehrkräfte müssen deshalb mehrmals täglich, insbesondere vor Beginn und am Ende Ihres Unterrichtstages, aber auch regelmäßig während des Unterrichtstages, auf Veränderungen im Stundenplan achten.
12. Konsequenzen bei Verstößen gegen die Regelungen des Hygienekonzepts
Verstöße gegen die Regelungen des Hygienekonzepts stellen eine Pflichtverletzung dar, die entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen werden. Dabei gelten für Schülerinnen und Schüler die Vorgaben des §61 des Niedersächsischen Schulgesetzes, wonach schwerwiegende Pflichtverletzungen mit Ordnungsmaßnahmen geahndet werden können. Dies kann dazu führen, dass Schülerinnen und Schüler kurzzeitig oder längerfristig bei schwerwiegenden Verstößen vom Unterricht ausgeschlossen werden. Die Suspendierung wird als unentschuldigter Fehltag/Fehltage gewertet. Weniger schwerwiegende Verstöße wirken sich negativ auf die Beurteilung des Sozialverhaltens aus und können zu Erziehungsmaßnahmen führen.
Das Hygienekonzept wird regelmäßig überprüft und der aktuellen Situation angepasst.