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Lernmittelausleihe

Allgemein

Die Erziehungsberechtigten haben gemäß § 71 NSchG die Schülerinnen und Schüler zweckentsprechend für den Unterricht auszustatten, also insbesondere die Lernmittel zu beschaffen.

Bei dieser Verpflichtung können sie die Unterstützung der Schulen nach folgenden Grundsätzen in Anspruch nehmen.

 

Teilnahme an Paketausleihe

Wir bieten den Erziehungsberechtigten an, Lernmittel gegen ein Entgelt auszuleihen.

In das Ausleihverfahren werden alle für die Ausleihe geeigneten Lernmittel eines Jahrgangs mit Ausnahme von Lektüreheften, Arbeitsheften, Literatur und Atlanten einbezogen.

Die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob sie die Bücher kaufen oder ausleihen wollen.

Mit Zustimmung des Schulelternrates haben wir beschlossen, die Lernmittel nicht einzeln, sondern insgesamt auszuleihen = „Paketausleihe“.

 

Dreimalige Ausleihe

Jedes Schulbuch wird maximal dreimal ausgeliehen.

Die Teilnahme an diesem Ausleihverfahren ist freiwillig und kann von den Eltern für jedes Schuljahr neu entschieden werden.

Wer sich nicht rechtzeitig zu dem Verfahren verbindlich anmeldet und das Entgelt entrichtet oder eine Befreiung bescheinigt, ist verpflichtet, die Lernmittel selbst zu beschaffen.

 

Freistellung von der Zahlung

Von der Zahlung des Entgelts für die Ausleihe freigestellt sind Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen, z.B. Arbeit Suchende, Heim- und Pflegekinder, Sozialhilfe- und Wohngeldempfänger, Asylbewerber.

 

Entgelt der IGS Brake

Das Entgelt beträgt

  • für Einjahresbände 35 Prozent des Ladenpreises.
  • für Mehrjahresbände 35 Prozent des Ladenpreises.

Bei Familien mit drei oder mehr schulpflichtigen Kindern sollen für jedes Kind nur 80 Prozent des von der jeweiligen Schule festgesetzten Entgelts für die Ausleihe erhoben werden (Schulbescheinigungen).

Bei Beschädigungen oder nicht fristgerechter Rückgabe werden im ersten Jahr der Ausleihe 65 Prozent, im zweiten Jahr 35 Prozent des Ladenpreises in Rechnung gestellt.

 

Einnahmen

Die Einnahmen werden ausschließlich für Zwecke der Ausleihe eingesetzt. Es werden keine Gewinne erzielt.

Die Beschaffung neuer Lernmittel hat dabei Vorrang.

 

Ablauf des Ausleihverfahrens

Die Schule entscheidet, welche Schulbücher und sonstigen Lernmittel im folgenden Schuljahr benutzt werden.

Information der Erziehungsberechtigten in Form einer Lernmittelliste:

  1.  Lernmittel, die auf eigene Kosten zu beschaffen sind
  2.  Lernmittel, die zur Ausleihe angeboten werden

Die Frist für die Zahlung wird von der Schule so gesetzt, dass eine Ergänzung des Lernmittelbestandes durch eine rechtzeitige Bestellung vor den Ferien möglich ist.

Zum Schuljahresanfang werden die Lernmittel gegen Empfangsbestätigung ausgegeben.

Die Rückgabe erfolgt zu einem von der Schule bestimmten Zeitpunkt, dabei werden die Lernmittel auf ihren Zustand geprüft.

Für ausgeliehene Lernmittel, die nicht fristgerecht oder beschädigt zurückgegeben werden, wird ein Ersatzanspruch geltend gemacht. Wird diese Rechnung nicht beglichen, wird der Vorgang von der Niedersächsischen Landesschulbehörde bearbeitet.

 

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