Informationen zum Beginn des Schuljahres 2021/2022
Der Start in das neue Schuljahr wird in diesem Jahr erneut unter besonderen Bedingungen erfolgen müssen, die im sogenannten Rahmenhygieneplan und einer entsprechenden Rundverfügung des Landes Niedersachsens vorgegeben sind.
Die wichtigsten Regelungen haben wir hier aber in Kurzform für Sie übersichtlich aufgelistet:
Testungen
An den ersten 7 Schultagen nach den Ferien müssen tägliche Selbsttestungen zu Hause stattfinden.
Danach muss jeweils montags, mittwochs und freitags getestet werden.
Das Ergebnis ist wie bisher von den Eltern der Schule mit Hilfe des von uns zur Verfügung gestellten Laufzettels mitzuteilen.
Vollständig Genesene/Geimpfte sind davon befreit, müssen aber einen entsprechenden Nachweis in der Schule vorlegen.
Wer sich nicht testet, darf die Schule nicht besuchen. Dieses muss als Schulversäumnis gewertet werden (unentschuldigtes Fehlen).
Unterricht
Der Unterricht soll nach Möglichkeit in Präsenz erfolgen.
An allen Schulen finden der Unterricht, außerunterrichtliche Angebote der Ganztagsschule und sonstige schulische Veranstaltungen in festgelegten Gruppen (Kohorten) statt.
Verpflichtung zum Tragen einer Maske
Im gesamten Gebäude herrscht Maskenpflicht, auch am Platz im Klassenraum. Auf den Pausenhöfen kann die Maske abgesetzt werden. Tragepausen werden durch die Fachlehrkräfte bei Bedarf während der Lüftungsphasen in den Unterrichtsstunden erlaubt.
Eine Befreiung ist nur mit Attest möglich.
Lüftung
Die sog. AHA + L Regelungen müssen weiterhin eingehalten werden (vor allem Abstand und Lüften).
Befreiung vom Präsenzunterricht
Eine Befreiung vom Präsenzunterricht ist nur noch unter bestimmten Bedingungen und ausschließlich mit Attest auf Antrag bei der Schule möglich, gilt dann aber auch für Klassenarbeiten.